Überbrückungshilfe II kann ab heute beantragt werden

Überbrückungshilfe II Kann ab heute beantragt werden

Ab heute können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201021-altmaier-wir-lassen-unsere-unternehmen-in-der-krise-nicht-allein.html

 

BAP-DGB Tarifvertrag

Ohne uns – keine Veranstaltungen! – Pressemitteilung 01-2020 vom 05.03.2020

Aktuell kommen wir gar nicht so schnell hinterher unseren Mitarbeitern Dienstplanänderungen

zukommen zu lassen, wie uns die nächsten Stornierungen erreichen. Von kleinen Firmenfeiern, über Kongresse bis hin zum öffentlichkeitswirksamen großen Messegeschäft…aber selbst diese Absagen oder Verschiebungen entwickeln sich mittlerweile auf den Medienplattformen zu täglichen

Randnotizen. Eine Aufzählung von unangenehmen Kollateralschäden ohne große Auswirkung auf die Wirtschaftskraft des Landes.

DSGVO Wirksame Einwilligungen

DSGVO Wirksame Einwilligungen

Wie sieht eine wirksame Einwilligung nach DSGVO aus?

In Artikel 4 der DSGVO, lautet die Definition für ‚Einwilligung‘:

„… jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;“

Was muss also beachtet werden?

  • eine Einwilligung ist jederzeit in Zukunft widerrufbar, darauf muss explizit hingewiesen werden
  • die Einwilligung muss über den Zweck der Verarbeitung informieren (was will ich mit den Daten tun, wofür brauche ich die Daten?)
  • die Einwilligung muss freiwillig sein und darf nicht an weitere Bedingungen gekoppelt sein
  • die Einwilligung muss klar und eindeutig sein, es muss klar erkennbar sein in was man einwilligt
  • Informationspflichten müssen beachtet werden

Quelle:

www.ihk-muenchen.de/dsgvo

www.lda.baybern.de

AÜ oder nicht?

Liste der Inhabern einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Viele Kunden fragen sich immer wieder, ob man auch selbst überprüfen kann ob eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beim jeweiligen Dienstleister besteht oder nicht.

Auf der folgenden Seite erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt:

http://www.spitzenverbaende.arbeitsagentur.de/

Die Seite wird regelmäßig aktualisiert, sollte eine Firma nicht aufgelistet sein, ist das nur ein Indiz.

Endgültige Klärung können Sie bei der folgenden Stelle beantragen:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/arbeitnehmerueberlassung