• Mitgliedsantrag

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Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch schriftlichen Antrag auf Aufnahme als Mitglied und Anerkennung der Satzung gegenüber dem Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung durch den Vorstand ist dieser nicht zur Mitteilung der Gründe verpflichtet.

Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 1 Kalenderjahr. Die Kündigung (Austritt) kann mit einer Frist von 3 Monaten (bis 30.09.eines Jahres) zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden. Sie hat schriftlich gegenüber der Geschäftsführung oder dem Vorstand des Vereins zu erfolgen.

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