Wichtige Information für unsere Mitglieder
Seit dem 01.01.2025 ist eine eine wesentliche Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten.
Die bislang vorgeschriebene Schriftform für Überlassungsverträge wird durch die Textform ersetzt.
Was bedeutet das für Unternehmen und Dienstleister?
Erleichterung der Vertragsabwicklung – Verträge müssen nicht mehr handschriftlich unterzeichnet werden.
Digitale Flexibilität – Der Abschluss kann per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationswegen erfolgen.
Bürokratieabbau – Schnellere Prozesse und geringerer administrativer Aufwand.
Diese Anpassung ist Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) und soll sowohl Unternehmen als auch die Verwaltung entlasten.
Eine Vielzahl von Dokumenten, wie Überlassungsverträge und Einsatznachweise, können flexibler und schneller übermittelt werden. Trotz dieser Erleichterung ist es essenziell, dass alle weiteren gesetzlichen Anforderungen weiterhin gewissenhaft eingehalten und dokumentiert werden.
Bei Fragen oder weiterführendem Informationsbedarf stehen wir gerne auf den üblichen Kontaktwegen zur Verfügung.
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