DSGVO Wirksame Einwilligungen
DSGVO Wirksame Einwilligungen
Wie sieht eine wirksame Einwilligung nach DSGVO aus?
In Artikel 4 der DSGVO, lautet die Definition für ‚Einwilligung‘:
„… jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;“
Was muss also beachtet werden?
- eine Einwilligung ist jederzeit in Zukunft widerrufbar, darauf muss explizit hingewiesen werden
- die Einwilligung muss über den Zweck der Verarbeitung informieren (was will ich mit den Daten tun, wofür brauche ich die Daten?)
- die Einwilligung muss freiwillig sein und darf nicht an weitere Bedingungen gekoppelt sein
- die Einwilligung muss klar und eindeutig sein, es muss klar erkennbar sein in was man einwilligt
- Informationspflichten müssen beachtet werden
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