Beiträge

Überbrückungshilfe II kann ab heute beantragt werden

Überbrückungshilfe II Kann ab heute beantragt werden

Ab heute können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201021-altmaier-wir-lassen-unsere-unternehmen-in-der-krise-nicht-allein.html

 

Ohne uns – keine Veranstaltungen! – Pressemitteilung 01-2020 vom 05.03.2020

Aktuell kommen wir gar nicht so schnell hinterher unseren Mitarbeitern Dienstplanänderungen

zukommen zu lassen, wie uns die nächsten Stornierungen erreichen. Von kleinen Firmenfeiern, über Kongresse bis hin zum öffentlichkeitswirksamen großen Messegeschäft…aber selbst diese Absagen oder Verschiebungen entwickeln sich mittlerweile auf den Medienplattformen zu täglichen

Randnotizen. Eine Aufzählung von unangenehmen Kollateralschäden ohne große Auswirkung auf die Wirtschaftskraft des Landes.