Meldung des BAP vom 12.03.2020
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) hat den Beschluss des Bundeskabinetts zum Kurzarbeitergeld (KUG) für Zeitarbeitnehmer bekannt gegeben.
Demnach soll das neue Gesetz zur Kurzarbeit so schnell wie möglich in Kraft treten. Die zu erlassene Verordnung soll Anfang April im Bundeskabinett beschlossen werden. Durch das neue Gesetz soll der Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert werden und die Sozialversicherungsbeiträge dem Arbeitgeber voll erstattet werden.
Den ausführlichen Bericht und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
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