Entsendungen nach Frankreich erleichtert
Erste rechtskräftige Änderung bei einer Entsendung nach Frankreich
„Entsendet ein Betrieb in eigenem Auftrag und ohne fremden Leistungsempfänger entfällt die Pflicht zu einer vorherigen Meldung sowie zur Benennung eines Vertreters in Frankreich.“
Das Mitführen von A1 Bescheinigungen bleibt weiterhin Pflicht!
Weitere Erleichterung für kurzfristige & punktuelle Einsätze sind geplant.
Quelle: IHK Zeitung
Stand Januar 2019
Aktuelle Entsendungs-Infos bzgl. der Entsendung nach Frankreich mit Stand Januar 2019:
Infos für Zeitarbeitsfirmen bei einer Entsendung:
https://www.saarland.ihk.de/p/Regelungen_f%C3%BCr_Zeitarbeitsunternehmen-9-7614.html
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