Tarifabschluss und Folgen

Nach intensiven Verhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) wurde ein neuer Entgelttarifvertrag beschlossen.

Der Tarifabschluss tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis September 2027. Die vereinbarten Entgelterhöhungen erfolgen in drei Stufen bis 2027, wobei das vierte Quartal 2025 entgeltlich unverändert bleibt.

Für die Unternehmen der Personaldienstleistungsbranche bedeutet dieser Abschluss eine spürbare zusätzliche wirtschaftliche Belastung. Gleichzeitig schafft er jedoch eine klare und transparente Lohnentwicklung und bietet sowohl Betrieben als auch Beschäftigten ein hohes Maß an Planungssicherheit für die kommenden Jahre.

Welche konkreten Auswirkungen sich für einzelne Unternehmen, Projekte und Einsatzbereiche ergeben, wird sich im Zuge der praktischen Umsetzung zeigen. Fest steht jedoch bereits jetzt: Der neue Entgelttarifvertrag setzt verbindliche Rahmenbedingungen, an denen sich die Branche in den nächsten zwei Jahren orientieren wird.

Über weitere Entwicklungen und Detailregelungen informieren wir euch weiterhin an dieser Stelle. Selbstverständlich stehen wir euch bei Fragen oder Anliegen wie gewohnt gerne zur Verfügung.