

GVP-Tarifwerk ab 01.01.2026
In drei Monaten ist es so weit: Der erste gemeinsame Tarifvertrag für die gesamte Personaldienstleisterbranche tritt in Kraft und markiert einen wichtigen Meilenstein für mehr Einheit und Transparenz.
Seit dem 01.12.2023 sind der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluss war ein bedeutender Schritt hin zu einer stärkeren gemeinsamen Interessenvertretung der Branche. Bislang bestanden jedoch weiterhin zwei getrennte Tarifwerke unter dem Dach des GVP.
Das ändert sich nun zum 01.01.2026:
Mit dem neuen DGB/GVP-Tarifwerk wird erstmals ein einheitliches Tarifwerk für alle GVP-Mitglieder eingeführt. Die bisherigen Tarifwerke von BAP und iGZ laufen damit aus und werden durch ein gemeinsames Regelwerk ersetzt.
Bereits in einem vorherigen Beitrag haben wir euch den neuen Entgelttarifvertrag vorgestellt. Inzwischen sind auch die Entgelttabellen beschlossen und werden ab dem 01.01.2026 verbindlicher Bestandteil des neuen DGB/GVP-Tarifwerks sein.
Wir als IGPV begleiten die Einführung des neuen Tarifwerks aktiv und informieren euch fortlaufend über alle relevanten Entwicklungen, Hintergründe und Auswirkungen für die Branche.
Überblick
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