Bei uns bekommen Sie deutschlandweit eine gesetzeskonforme Arbeitnehmerüberlassung
Weisungsgebundenes Personal (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung zu überlassen, ist ohne korrekte Arbeitnehmerüberlassung illegal! § 1 AÜG
Unsere Mitglieder können Ihnen als Verleiher genau dieses AÜ Personal bieten, gehen Sie kein Risiko ein!
Entleiherhaftung
ENTLEIHERHAFTUNG VERHINDERN
Transparenz durch Dokumente
Um Ihr Risiko der Entleiherhaftung zu minimieren, finden Sie die nachfolgende Dokumente unserer Mitglieder auf unserer Dokumentenplattform:
Nachweise
Das Gesamtpaket zählt!
Was muss ich als Entleiher regelmäßig -vor Projektbeginn- von meinem Personaldienstleister anfordern?
Wichtig: In den meisten Fällen ist von einer Schriftformerfordernis auszugehen, sofern Ihr Dienstleister nicht andere Lösungen entwickelt hat, sind die Papiere im Falle einer Prüfung mit Originalunterschriften beider Parteien nachzuweisen.
Dreiecksverhältnis
Entleiher – Leiharbeitnehmer – Verleiher
Welche vertraglichen Beziehungen sind überhaupt vorhanden?
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